Der Motorradführerschein

Wenn du Dich für den Führerschein für Motorräder und motorisierte Zweiräder mit Beiwagen interessierst bist du hier genau richtig. Der Führerschein der Klasse A schließt die Klassen AM, A1 & A2 mit ein.

Klasse A1

Krafträder, auch mit Beiwagen, Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW (15 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg

Alter: 16 Jahre

Klasse A2

Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

Alter: 18 Jahre

Klasse A

Die Fahrschulklasse A erlaubt das Fahren von Krafträdern, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Alter: 24 – bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2

Klasse AM

Die Fahrschulklasse AM erlaubt, das Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern, auch mit Beiwagen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und einem Hubraum von max. 50 cm³.

Alter: 15 Jahre

Klasse B196

Seit dem 01.01.2020 darf man mit dem Autoführerschein nach erfolgreicher Absolvierung der Fahrerschulung zum Erwerb der Schlüsselzahl 196 Leichtkrafträder, die unter die Klasse A1 fallen fahren.

Hierzu ist keine praktische und theoretische Prüfung notwendig.

 

  • 5×90 Min. praktische Fahrstunden
  • 4×90 Min. klassenspezifische Fahrstunden
  • Klasse B wenigstens 5 Jahre
  • weniger als 1 Punkt

Büro und Anmeldung

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Mittwoch

Anmeldung 18:00 - 18:15 Uhr
Unterricht 18:30 - 20:00 Uhr

Heppingerstr. 3
53501 Grafschaft

Kontakt Fahrschule Goldlücke

So erreichst du uns am besten

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