Der Motorradführerschein
Wenn du Dich für den Führerschein für Motorräder und motorisierte Zweiräder mit Beiwagen interessierst bist du hier genau richtig. Der Führerschein der Klasse A schließt die Klassen AM, A1 & A2 mit ein.
Klasse A1
Krafträder, auch mit Beiwagen, Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW (15 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
Alter: 16 Jahre
Klasse A2
Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Alter: 18 Jahre
Klasse A
Die Fahrschulklasse A erlaubt das Fahren von Krafträdern, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Alter: 24 – bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Klasse AM
Die Fahrschulklasse AM erlaubt, das Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern, auch mit Beiwagen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und einem Hubraum von max. 50 cm³.
Alter: 15 Jahre
Klasse B196
Seit dem 01.01.2020 darf man mit dem Autoführerschein nach erfolgreicher Absolvierung der Fahrerschulung zum Erwerb der Schlüsselzahl 196 Leichtkrafträder, die unter die Klasse A1 fallen fahren.
Hierzu ist keine praktische und theoretische Prüfung notwendig.
- 5×90 Min. praktische Fahrstunden
- 4×90 Min. klassenspezifische Fahrstunden
- Klasse B wenigstens 5 Jahre
- weniger als 1 Punkt
Büro und Anmeldung
Mittwoch
Anmeldung 18:00 - 18:15 Uhr
Unterricht 18:30 - 20:00 Uhr
Heppingerstr. 3
53501 Grafschaft
Kontakt Fahrschule Goldlücke
So erreichst du uns am besten
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Telefon
0160 367 16 24
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